Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Die AGV erlässt für den ganzen Kanton Aargau ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses beinhaltet auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit ebenfalls verboten.
Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trocken-heit mit weiter ansteigenden Temperaturen für die nächsten Tage verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Ge-mäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen zudem mit einer Hitzewelle zu rechnen. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Freien. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und betrifft auch private und öffentliche Feuerwerke.
Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Auch hier ist insbesondere im Umgang mit Gasflaschen Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung wird angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
• Kein Feuern im Freien
• Kein Abbrennen von Feuerwerk
• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weg-werfen.
• Beim Grillieren ausschliesslich Gas- und Elektrogrills verwenden.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevöl-kerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Merkblatt Trockenheit Gefahrenstufe 5