Weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen
Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen.
Der Bundesrat hebt in einem vierten Schritt die verbliebenen Einschränkungen per 22. Juni weitgehend auf. Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.
In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr. Der Bundesrat hat zudem die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.
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